Maskottchen Cessifant

Freizeitclub CESS´85


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anmeldung

Ihre Anmeldung ist eine verbindliche Zusage. Sie kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung kommt mit der Übermittlung der Teilnehmer durch Sie an uns zustande.


2. Preise, Leistungen und Mahnungsfrist

Die in der Ausschreibung vereinbarten Preise und Leistungen sind für beide Parteien bindend. Der Gesamtbetrag muss bis zum vereinbarten Zeitpunkt, der auf der Ausschreibung vermerkt ist auf unserem Konto überwiesen oder bar bezahlt worden sein. Sollte kein Zeitpunkt auf der Ausschreibung vermerkt sein, so gilt der erste Reisetag als letztmöglicher Zeitpunkt. Mit Ihrer Zahlung erkennen Sie diese AGB an. Falls der Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht eingegangen ist, so wird der Teilnehmer darauf aufmerksam gemacht. Ist er dieser Aufforderung nach einer Woche nicht gefolgt, so erfolgt eine erste Mahnung. Nach einer weiteren Woche erfolgt die zweite Mahnung zuzüglich 5 Euro Mahngebühr. Bei Nichtbeachtung nach einer weiteren Woche wird der Teilnehmer ausgeschlossen.


3. Rücktritt

Sie haben jederzeit das Recht zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich, mündlich oder fernmündlich zu erfolgen. Der Freizeitclub CESS `85 verlangt bei Ihrem Rücktritt eine Entschädigung, die zeitlich und vom Gesamtbetrag abhängig ist. Den %-Satz der Entschädigung können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Werte gelten für eine Person.

  bis 50 € über 50 €
bis 100 €
über 100 €
bis 200 €
über 200 €
bis 300 €
über 300 €
bis 400 €
über 400 €
55 bis 49 Tage
vor Reisebeginn
- - - - - 10 %
48 bis 42 Tage
vor Reisebeginn
- - - - 10 % 25 %
41 bis 35 Tage
vor Reisebeginn
- - - 10 % 25 % 40 %
34 bis 28 Tage
vor Reisebeginn
- - 10 % 25 % 40 % 60 %
27 bis 21 Tage
vor Reisebeginn
- 10 % 25 % 40 % 60 % 80 %
20 bis 14 Tage
vor Reisebeginn
10 % 25 % 40 % 60 % 80 % 90 %
13 bis 7 Tage
vor Reisebeginn
25 % 40 % 60 % 80 % 90 % 100 %
6 bis 2 Tage
vor Reisebeginn
40 % 60 % 80 % 90 % 100 % 100 %
1 bis 0 Tage
vor Reisebeginn
100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf ganze Euro-Beträge gerundet.

Die Entschädigung wird nicht geltend gemacht, wenn eine Ersatzperson bzw. Ersatzpersonen gestellt werden oder gefunden werden. Sollten Mehrkosten durch Umbuchung oder Stornierung entstehen, so hat diesen Betrag der Teilnehmer zu entrichten.

Eine Entschädigung wird nicht fällig bei:
   a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, vorübergehender Lebensabschnittsgefährte, seiner Eltern, der Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkeln, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder unter Vorlage eines Attestes vom behandelten Arzt, spätestens 90 Tage nach Reisebeginn.
   b) Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.

Stand Januar 2006