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Freizeitclub CESS´85
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anmeldung
Ihre Anmeldung ist eine verbindliche Zusage. Sie kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung kommt mit der Übermittlung der Teilnehmer
durch Sie an uns zustande.
2. Preise, Leistungen und Mahnungsfrist
Die in der Ausschreibung vereinbarten Preise und Leistungen sind für beide Parteien
bindend. Der Gesamtbetrag muss bis zum vereinbarten Zeitpunkt, der auf der Ausschreibung
vermerkt ist auf unserem Konto überwiesen oder bar bezahlt worden sein. Sollte kein
Zeitpunkt auf der Ausschreibung vermerkt sein, so gilt der erste Reisetag als
letztmöglicher Zeitpunkt. Mit Ihrer Zahlung erkennen Sie diese AGB an. Falls der Betrag
zum vereinbarten Zeitpunkt nicht eingegangen ist, so wird der Teilnehmer darauf
aufmerksam gemacht. Ist er dieser Aufforderung nach einer Woche nicht gefolgt, so erfolgt
eine erste Mahnung. Nach einer weiteren Woche erfolgt die zweite Mahnung zuzüglich 5 Euro
Mahngebühr. Bei Nichtbeachtung nach einer weiteren Woche wird der Teilnehmer
ausgeschlossen.
3. Rücktritt
Sie haben jederzeit das Recht zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich, mündlich
oder fernmündlich zu erfolgen. Der Freizeitclub CESS `85 verlangt bei Ihrem Rücktritt
eine Entschädigung, die zeitlich und vom Gesamtbetrag abhängig ist. Den %-Satz der
Entschädigung können Sie aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Die Werte gelten für
eine Person.
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bis 50 € |
über 50 € bis 100 € |
über 100 € bis 200 € |
über 200 € bis 300 € |
über 300 € bis 400 € |
über 400 € |
55 bis 49 Tage vor Reisebeginn |
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10 % |
48 bis 42 Tage vor Reisebeginn |
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10 % |
25 % |
41 bis 35 Tage vor Reisebeginn |
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10 % |
25 % |
40 % |
34 bis 28 Tage vor Reisebeginn |
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10 % |
25 % |
40 % |
60 % |
27 bis 21 Tage vor Reisebeginn |
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10 % |
25 % |
40 % |
60 % |
80 % |
20 bis 14 Tage vor Reisebeginn |
10 % |
25 % |
40 % |
60 % |
80 % |
90 % |
13 bis 7 Tage vor Reisebeginn |
25 % |
40 % |
60 % |
80 % |
90 % |
100 % |
6 bis 2 Tage vor Reisebeginn |
40 % |
60 % |
80 % |
90 % |
100 % |
100 % |
1 bis 0 Tage vor Reisebeginn |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Alle errechneten Werte werden kaufmännisch auf ganze Euro-Beträge gerundet.
Die Entschädigung wird nicht geltend gemacht, wenn eine Ersatzperson bzw.
Ersatzpersonen gestellt werden oder gefunden werden. Sollten Mehrkosten durch Umbuchung
oder Stornierung entstehen, so hat diesen Betrag der Teilnehmer zu entrichten.
Eine Entschädigung wird nicht fällig bei:
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung des
Teilnehmers, seines Ehegatten, vorübergehender Lebensabschnittsgefährte, seiner Eltern,
der Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkeln, Schwiegereltern oder Schwiegerkinder unter
Vorlage eines Attestes vom behandelten Arzt, spätestens 90 Tage nach Reisebeginn.
b) Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer,
Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im
Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich
oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
Stand Januar 2006
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